Facebook Like-Button rechtskonform einrichten

 

Das Landgericht Düsseldorf hat am 09. März 2016 bestätigt, dass Firmen die den "Gefällt mir"-Button von Facebook auf der eigenen Internetseite nutzen, darüber aufklären müssen, dass alleine beim Aufruf einer solchen Seite Daten an Facebook übermittelt werden.

Um hier als Betreiber einer Internetseite rechtssicher zu handeln, gilt es einige Punkt zu beachten. Der einfache Hinweis in den Datenschutzbestimmungen ist in diesem Fall nämlich nicht ausreichend!

Der Benutzer muss vor Übermittlung jeglicher Daten darüber informiert werden, dass die Website Benutzerdaten an andere Firmen übermittelt und eine Möglichkeit bekommen, dies abzulehnen. Aus diesem Grund verbreiten sich sog. Cookie-Bars immer stärker, über die man den Nutzer entsprechend informieren und dessen Einverständnis einholen kann.

Auch das standardmäßige Deaktivieren und ausdrückliche Aktivieren von Social Media-Schaltflächen ist eine geeignete Lösung, um hier rechtskonform zu agieren. Denn mit der doppelten Freigabe der Social Media-Buttons wird der Nutzer vor der Freigabe über die Weitergabe der Daten informiert und gibt anschließend eine aktive Einwilligung.

Gerne beraten wir Sie, welche Lösungen es gibt und welche für Ihren Internetauftritt am besten geeignet ist. Sprechen Sie uns einfach an!


Veröffentlicht am01.03.2016

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