Gewährleistungs- und Garantie-Label ab September 2026: Das müssen Sie für Ihren Shopware- oder Shopify-Shop wissen
Das sollten Onlinehändler jetzt wissen
Gewährleistungs- und Garantie-Label ab September 2026
Gleich zwei neue Labels gelten im Onlinehandel ab dem 27. September 2026: das Gewährleistungs- und das Garantie-Label. Hier erfahren Sie die Gründe für die neue Verordnung, welche Voraussetzungen für die Einbindung der Labels in Ihren Shop gelten und was Sie für die rechtskonforme Umsetzung wissen müssen.
Native Integration ab Shopware 6.7.14 Update August 2026
Shopware hat angekündigt, mit Version 6.7.14 (Release Anfang September 2026) native Funktionen für beide Label einzuführen – verfügbar in jedem Shopware-Plan, inklusive Community Edition. Die native Lösung ergänzt den Checkout um einen Link zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten in allen 24 EU-Amtssprachen.
Für viele Shops ist das ein guter erster Baustein. Ob die native Lösung für Ihren Shop bereits ausreicht oder eine erweiterte Umsetzung – etwa die Anzeige direkt auf der Produktdetailseite oder die Datenpflege des GARAN-Labels pro Hersteller – sinnvoll ist, hängt von Ihrem Sortiment und Ihrer Update-Fähigkeit ab. Für Shopify gibt es weiterhin keine native Lösung.
Warum führt die EU zwei neue Label ein?
Wie schon bei der Widerrufsbutton-Pflicht, soll durch die neuen EU-Labels für Gewährleistung und Garantie mehr Transparenz für Verbraucher geschaffen werden. Kunden sollen besser über ihre Rechte aus der gesetzlichen Mängelhaftung und einer eventuell bestehenden Herstellergarantie informiert werden.
Wer ist von der gesetzlichen Änderung betroffen?
Sämtliche B2C-Händler, die online oder stationär Waren an Verbraucher innerhalb der EU verkaufen, müssen das neue Gewährleistungs-Label verwenden. Das Label verweist auf die mindestens zweijährige gesetzliche Gewährleistung und die Verbraucher-Rechte bei mangelhafter Ware. Es enthält darüber hinaus einen QR-Code zu weiterführenden Informationen. Das Gewährleistungs-Label gilt auch für Gebrauchtwaren.
Das Garantie-Label muss immer dann zusätzlich erscheinen, wenn der Verkäufer neben der gesetzlichen Gewährleistung für ein Produkt eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie bietet.
Müssen Onlinehändler das Gewährleistungs- und Garantie-Label selbst entwickeln?
Sowohl für das Gewährleistungs-Label als auch das Garantie-Label gibt es verbindliche gesetzliche Vorgaben. Mit diesen Richtlinien für die beiden Labels zielt die EU-Kommission auf eine einheitliche Kennzeichnung. Werden die Labels nicht oder nicht in korrekter Form im Onlineshop dargestellt, drohen eine Abmahnung oder ein Bußgeld.
Wo und in welcher Form muss das Gewährleistungs-Label platziert werden?
Das Gewährleistungs-Label existiert in einer schwarz-weißen und einer farbigen Variante. Im Onlineshop ist die neue Kennzeichnung grundsätzlich farbig zu verwenden. Das Label muss sich unmittelbar bei der Produktdarstellung befinden, auf einen Blick und vor Abschluss des Kaufvertrages sichtbar sein.
Für detaillierte und rechtssichere Aussagen wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsbeistand oder an Dienstleister wie Händlerbund, Trusted Shops, IT-Recht Kanzlei oder eRecht24. Die Details zu der neuen Verordnung finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union.
Auf der sicheren Seite: Mit e-nitio erfüllen Sie die neuen Anforderungen
Mit langjähriger Erfahrung bei der Konzeption und Realisierung von Onlineshops unterstützen wir Sie gerne bei der rechtskonformen Einbindung des Gewährleistungs- und des Garantie-Labels. Für Shopify gibt es derzeit keine native Lösung, um die beiden Labels in den Onlineshop einzubinden. Für Shopware-Shops beraten wir Sie gerne, ob die native 6.7.14-Integration für Sie ausreicht oder eine erweiterte Umsetzung sinnvoll ist (siehe Update oben).
Wir halten Sie rund um dieses Thema auf dem Laufenden und werden für die Integration des Gewährleistungs- und des Garantie-Labels eigene Lösungen entwickeln.
FAQGewährleistungs- und Garantielabel ab September 2026
- Gewährleistung: gesetzlich vorgeschrieben (in der EU meist zwei Jahre)
- Garantie: freiwillige Zusatzleistung des Herstellers oder Händlers
Das Label soll genau diesen Unterschied transparent machen.
Das Gewährleistungs-Label ist ab dem 27. September 2026 verbindlich. Ab diesem Zeitpunkt müssen Onlinehändler die entsprechenden Informationen standardisiert und gut sichtbar bei ihren Produkten darstellen.
Die Pflicht gilt für:
- alle Onlinehändler im B2C-Bereich
- Händler auf Verkaufsplattformen
- Anbieter physischer Waren
Nein. Das Gewährleistungs-Label hat keinen Einfluss auf die Gewährleistungserklärung in den AGB und ersetzt diese nicht.
In erster Linie ist der Händler verantwortlich, die Informationen korrekt darzustellen. Hersteller müssen jedoch die notwendigen Garantiedaten liefern.
Das Label muss klar sichtbar direkt beim Produkt erscheinen, z. B.:
- auf der Produktdetailseite
- in der Nähe des Preises oder der Produktbeschreibung
- in der Bestellübersicht bzw. im Checkout
Versteckte Hinweise, beispielsweise nur in den AGB, reichen nicht aus.