Widerrufsbutton-Pflicht ab Juni 2026: 
Was Sie in Ihrem Shopware- und Shopify-Shop jetzt beachten müssen

Was Sie jetzt beachten müssen

Widerrufsbutton-Pflicht für Onlinehändler ab Juni 2026

Am 19. Juni 2026 wird für Onlinehändler in Europa ein elektronischer Widerrufsbutton-Pflicht. Wir erklären den Hintergrund der neuen Regelung, wer davon betroffen ist und was Onlinehändler bei der Umsetzung der neuen Vorgaben beachten müssen.

Was wird mit dem elektronischen Widerrufsbutton bezweckt?

Mit dem elektronischen Widerrufsbutton stärkt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Rechte von Verbrauchern im Onlinehandel. Die neue Regelung erleichtert es, einen im Internet geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Dieser Vorgang soll über eine digitale Funktion elektronisch und ohne zusätzliche Hürden direkt im Onlineshop möglich sein. Eine Widerrufsbelehrung oder ein Widerrufformular reichen in Zukunft nicht mehr aus.

 

Wer ist ab dem 19. Juni 2026 von der neuen Regelung betroffen?

Von der Änderung im Verbraucherrecht sämtliche Onlinehändler betroffen, die Verbraucherverträge im Fernabsatz abschließen. Auch Kleinstunternehmer müssen einen elektronischen Widerrufsbutton vorweisen. Lediglich B2B-Shops sind von dem Gesetz ausgenommen. Bei der Widerrufsbutton-Pflicht handet es sich um eine verbindliche gesetzliche Vorgabe. Erfüllen Händler diese nicht, drohen rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen.

Was müssen Betreiber von Onlineshops beachten?

Der sogenannte Widerrufsbutton muss nicht zwingend durch einen technischen Button umgesetzt werden. Ein klar bezeichneter Link, der genauso einfach zu finden ist wie ein Button, kann diese Funktion ebenfalls übernehmen. Wichtig: Der Link muss während der Widerrufsfrist ständig verfügbar und leicht erreichbar sein. Ein Zwei-Stufen-Verfahren für den Widerruf ist rechtlich vorgegeben. Nachdem Kunden auf den Widerrufsbutton oder Link geklickt haben, müssen sie unverzüglich eine elektronische Eingangsbestätigung erhalten. Unabhängig von dem neuen technischen Prozess sind Onlinehändler nach wie vor verpflichtet, den Widerruf rechtlich zu prüfen.

Welche weiteren Anpassungen müssen Onlinehändler vornehmen?

Parallel zur Integration des Widerrufbuttons müssen Onlinehändler ihre rechtlichen Texte an die aktuelle Gesetzeslage anpassen. Dazu zählen die Widerrufsbelehrung, Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung. Im Zusammenhang mit dem Widerruf müssen Shop-Betreiber zudem gewährleisten, dass die beim Widerruf anfallenden Daten DSGVO-konform verarbeitet werden. Für detaillierte und rechtssichere Aussagen wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsbeistand oder an Dienstleister wie Händlerbund, Trusted Shops, IT-Recht Kanzlei oder eRecht24. Die Details zum neuen Gesetzesentwurf finden Sie im Referentenentwurf des Bundesministeriums der Jutiz und für Verbraucherschutz.

Einbindung des Widerrufbuttons in Shopware- und Shopify-Shops

Sowohl Shopware als auch Shopify bieten Betreibern von Onlinehops Lösungen, die Widerrufsbutton-Pflicht umzusetzen. Bei dem cloudbasierten Omnichannel-Shopsystem Shopify können Nutzer Apps von Fremdanbietern einbinden, um die neuen Anforderungen zu erfüllen.

Shopware bietet ab Shopware 6.7.9.0 eine Lösung zur Umsetzung des gesetzlich geforderten elektronischen Widerrufsbuttons. Die Funktion ist Bestandteil des Core-Systems und erhältlich für die Shopware Community Edition und höhere Pläne. Die native Shopware-Lösung ist ebenfalls mit einem Update für Shopware 6.6 verfügbar. Auch mit bestehenden Installationen können Sie die gesetzlichen Anforderungen ohne Versionssprung erfüllen. Bei individuell entwickelten Frontends ist im Einzellfall zu prüfen, ob der digitale Widerrufsprozess korrekt umgesetzt wird.

Ihr Ansprechpartner

Christina Mund
  • Christina Mund
Niklas Mathias
  • Niklas Mathias

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der neuen Verordnung

Die Widerrufsbutton-Pflicht hat Auswirkungen auf die Technik und das Design Ihres Onlineshops. Der Button oder Link muss zuverlässig funktionieren, sich optisch in das Design des Shops einfügen und dennoch für Verbraucher schnell sichtbar und ohne Umwege erreichbar sein. Bei dem Zwei-Stufen-Verfahren des Widerrufs gilt es, verbindliche Regeln einzuhalten.

Auf Basis unserer langjährigen Erfahrung bei der Konzeption und Realisierung von Onlineshops betreuen wir Sie bei der Umsetzung der Widerrufsbutton-Pflicht. Auch für Shopware 5 und ältere Shopware 6 Installationen sowie für Shopify bieten wir Ihnen individuelle Lösungen. Perfekt auf die Bedürfnisse Ihres Shops und die rechtlichen Vorgaben zugeschnitten ist unsere Erweiterung Widerrufsbutton für Shopware-Widerrufsformulare. Im Gegensatz zu der in Shopware 6.7.9.0 integrierten Lösung wird der Button mit Hilfe unserer Erweiterung in die Service-Navigation eingebunden. Damit stellen Sie sicher, dass der Button auf jeder Seite sowie in der Mobile-Version (mobile Footer) direkt erreichbar ist.  Darüber hinaus ist er in Farbe und Schrift individuell anpassbar. Unsere Erweiterung finden Sie im Shopware Store. 

Kontaktieren Sie uns

 

FAQ Widerrufs-Button ab Juni 2026

Der Widerrufs-Button ist eine gesetzliche Pflicht für Onlinehändler, die es Verbrauchern ermöglicht, ihren Vertrag einfach digital zu widerrufen. Die Regelung tritt  am 19. Juni 2026 in Kraft und betrifft alle Unternehmer, die Online-Verträge mit Verbrauchern schließen.

Alle Onlinehändler, die Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher verkaufen – unabhängig von der Unternehmensgröße, also sowohl kleine Onlineshops als auch große E-Commerce-Plattformen.

Der Button muss:

  • klar und verständlich beschriftet sein, z. B. „Vertrag widerrufen“
  • leicht zugänglich und gut auffindbar sein, z. B. im Footer auf jeder Seite
  • eine versteckte Platzierung (z. B. nur in den AGB) ist nicht zulässig

Da im Gesetzestext von einer "Widerrufsfunktion" gesprochen wird, muss der Widerrufsbutton nicht zwingend ein Button sein, sondern kann auch als gut hervorgehobener Link eingebettet werden.

Shopware 5 umfasst alle technischen Voraussetzungen zur Integration einer Widerrufs-Lösung. Basis hierfür ist die Formularfunktion von Shopware 5. Die geforderte Sichtbarkeit des Widerrufs-Buttons kann mit kleinen CSS-Anpassungen realisiert werden. 

Für Shopware 6.6 und 6.7. stellt Shopware Updates bereit, mit denen die Widerrufs-Funktion sichergestellt ist. Ältere Shopware 6 Installationen können auf die neuesten Versionen aktualisiert werden. Ist dies nicht möglich, lässt sich durch ein individuell entwickeltes Widerrufsformular die Rechtssicherheit gewährleisten. 

Unsere Erweiterung Widerrufsbutton für Shopware-Widerrufsformulare bindet, im Unterschied zu der in Shopware 6.7.9.0 integrierten Lösung, den Button in die Service-Navigation ein. Dies hat den Vorteil, dass der Button auf jeder Seite (auch im Warenkorb und Checkout-Prozess) sowie in der Mobile-Version (mobile Footer) direkt erreichbar ist. Mit Hilfe unserer Erweiterung können Onlinehändler den Button in ihrem Shopware 6 Shop zudem in Farbe und Schrift individuell anpassen. So ist er optimal auf das CI Ihres Shops abgestimmt.

Um den Widerrufs-Button in einen Shopify Shop zu integrieren, können derzeit Drittanbieter-Apps genutzt werden.

Der Widerruf muss über eine direkte elektronische Möglichkeit erfolgen (z. B. Formular). Dabei gilt der DSGVO-Grundsatz der Datensparsamkeit: Nur so wenige Angeben, wie nötig. Mögliche Informationen sind:

  • Name des Kunden (optional)
  • Bestellnummer oder Rechnungsnummer
  • E-Mail-Adresse

Der Eingang des Widerrufs muss unverzüglich (z. B. per E-Mail) bestätigt werden.

Ja, grundsätzlich gilt der Widerrufs-Button auch für digitale Inhalte und Dienstleistungen – es sei denn, das Widerrufsrecht wurde rechtssicher ausgeschlossen. Dies kann beispielsweise bei einem Download der Fall sein, bei dem der Kunde mittels aktivem Einverständnis auf den Widerruf verzichtet.

Weitere Beispiele für Ausnahmen sind:

  • individuell angefertigte Produkte
  • versiegelte Waren (nach Öffnung)
  • schnell verderbliche Waren wie frische Lebensmittel
  • Abmahnungen
  • mögliche Bußgelder
  • ggf. Verlängerung der Widerrufsfrist